Bedingungen

Wir wollen, dass weder Ihr noch Euer Vermieter rechtliche Probleme bekommt. Deswegen ist es wichtig, die Regeln für den Hofflohmarkt zu beachten. Bitte lest diese Informationen aufmerksam durch! Rechtlich verbindlich sind die im Rahmen der Eintragung bestätigten Anmeldebedingungen.

  1. Die Stadt Olching hat Bedingungen für private Flohmärkte herausgegeben. Diese findet ihr hier und sind von Euch zu beachten.
  2. BüSch e.V veranstaltet keinen Hofflohmarkt. Wir bewerben nur Euren privaten Hofflohmarkt.
  3. Die Verantwortung für Euren Hofflohmarkt liegt komplett bei Euch.
  4. Für Euren Hofflohmarkt dürfen nur private Flächen (Garten, Hof, Garage) genutzt werden, klärt dies vorab mit dem Eigentümer (beispielsweise Vermieter, Hausverwaltung etc.…)
  5. Die Gebühr wird nur einmal pro Adresse berechnet.
  6. Gewerbliche Flohmärkte sind in diesem Rahmen verboten.
  7. Euer Hofflohmarkt wird erst nach erfolgter Zahlung in der Teilnehmerliste und in der Karte gelistet.
  8. Der Kostenbeitrag kann per Überweisung, PayPal oder in bar bezahlt werden.
  9. Der Hofflohmarkt findet bei jedem Wetter statt.
  10. Es dürfen keine Getränke und keine Lebensmittel verkauft werden. Das Abspielen von Musik kann eine Lärmbelästigung sein und ist als öffentliche Darbietung GEMA-pflichtig.